Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Für die uns erteilten Aufträge gelten nachstehende Bedingungen als vereinbarter Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen sowie abweichende Bestellbedingungen des Auftraggebers gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung.
Kostenvoranschläge/Rechnungslegung |
Kostenvoranschläge werden von uns ohne Gewähr gegeben und sind unverbindlich.
Preise |
Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nicht anderes vereinbart wurde, ab Werk, plus Mehrwertsteuer.
Mehrkosten aufgrund besonderer Versandarten (Expressgut, Luftfracht, Eilbotensendungen usw.) gehen zu Lasten des Käufers.
Wir behalten uns Preisänderungen bis zum Tage der Lieferung/Leistung vor.
Bei einem Nettofakturawert unter € 150,00 bringen wir Manipulationsspesen von € 15,00 zur Anrechnung.
Liefer- und Leistungsfristen: |
Die Lieferfristen beginnen mit Klärung aller für die Auftragsausführung notwendigen Punkte. Angegebene Liefertermine verstehen sich stets voraussichtlich und sind unverbindlich.
Behinderungen aller Art, die abzuwenden nicht in unserer Macht liegt oder uns nicht zumutbar ist, entbinden uns von der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen während deren Dauer und auch hinsichtlich deren Folgen und verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
Auch bei vereinbarten Lieferfristen haften wir nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge bei der Fabrikation, bei der Beförderung, bei Störungen im Produktionsbetrieb bzw. bei Unterlieferanten oder durch höhere Gewalt eintreten. Derartige Umstände berechtigen uns, bei längerer Dauer einseitig vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer aus diesem Grunde irgendein Schadenersatzanspruch gegen uns zusteht.
Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet.
Lieferung |
Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab unserem Auslieferungslager. Die Versandart wird von uns festgelegt.
Gewährleistung |
Wir anerkennen nur Mängelrügen, die nach Ablieferung/Erbringung der Leistung innerhalb von 83 Tagen erhoben und spätestens 14 Tagen schriftlich angezeigt wurden.
Dabei steht es uns frei, entweder die fehlerhaften Teile zum berechneten Wert zurückzunehmen oder durch mängelfreie zu ersetzen, wobei Ersatzlieferungen stets ab Werk gegen Verrechnung des aktuellen Tagespreises erfolgen. Vom Auftraggeber in Nutzung genommene, nachgearbeitete oder geänderte Teile werden weder zurückgenommen noch ersetzt.
Transportschäden müssen unverzüglich bei Warenübernahme in geeigneter Form festgehalten und schriftlich gemeldet werden.
Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden. Bei Rücksendungen, die nicht auf einen der erwähnten Beanstandungsgründe zurückzuführen sind, reduzieren wir den Gutschriftswert um einen Bearbeitungsbetrag von 20% des Nettokaufpreises.
Schadenersatz |
Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Weiters wird die Haftung für Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, die der Auftraggeber als Unternehmer erleidet, ausgeschlossen. Folgeschäden und mittelbare Kosten werden nicht ersetzt.
Zahlung und Eigentumsvorbehalt |
Grundsätzlich haben alle Zahlungen an uns durch Überweisung auf unser im Rechnungsformular angegebenes Konto zu erfolgen.
Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
Unsere Forderungen gegen den Käufer werden weiters sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt oder ein derartiges Verfahren eröffnet wird oder wenn der Käufer seine Zahlungen faktisch einstellt. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, von den laufenden Lieferverträgen zurückzutreten. Unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem Fälligkeitstag – unbeschadet aller übrigen uns wegen des Verzuges zustehenden Rechte - Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu berechnen.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird. Bei Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung ohne besondere Vereinbarung als an uns abgetreten.
Dem Käufer steht kein Zurückhaltungsrecht zu und er ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern.
Erfüllungsort/Gerichtsstand |
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist für beide Teile Grafenstein.
Für alle eventuellen aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des Landes- oder Bezirksgerichts Klagenfurt vereinbart.
Allgemeines: |
Änderungen von Preisen, Ausführungen, Texten und Symbolen, insbesondere zur Anpassung an Änderungen bei Gesetzen und Normen sowie sonstigen Vorschriften, vorbehalten.
Wenn keine anderen Angaben erfolgen, beziehen sich die angegebenen Paragraphen auf die STVO. Es gelten Toleranzen nach entsprechenden Normen und die branchenüblichen Usancen.